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SPEDITIONSKOSTEN: 69,00 € netto!
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Das PnP4.0 ist ein 400W-Sonnenkraftwerk, mit dem Sie einfach und schnell Ihren eigenen Strom erzeugen können. Die Anlage wird ganz einfach per mitgeliefertem Kabel über eine Steckdose an das Hausnetz angeschlossen. Das Sonnenkraftwerk besteht aus zwei 205W-Photovoltaikmodulen, einem 400 Watt-Wechselrichter mit Anschlusskabel und einer Universalhalterung. Die aufeinander abgestimmten Komponenten ermöglichen eine einfache und schnelle Installation der handlichen Solarpaneelen. Der Micro-Wechselrichter verfügt über intergriertes W-LAN zur Leistungskontrolle über die kostenlose Monitoring-App. Die Anlagen sind erweiterbar und werden in transportsicheren Spezialverpackungen geliefert!
Derzeit dürfen in Deutschland höchstens bis zu 600 Watt über Mini-Sonnenkraftwerke ins Netz eingespeist werden.
Das Sonnenkraftwerk besteht aus:
2 x Monokristalin-Solarmodul 205W
1 x Mikrowechselrichter 400W
Universal-Aluminiumhalterung
Anschluss- und Verbindungskabel
PV-Modul
Zelltyp: Monokristalin 205W
Rahmen: Eloxierte Aluminiumlegierung
Oberfläche: 3,2mm gehärtetes Glas
Maße cm: 113 x 100 x 3,5
Gewicht: 14 kg
Mikrowechselrichter
max. Ausgangsleistung: 400W
Mit Netz & Anlagenschutz (NA)
Wetterschutz: Nema-6, IP-66, IP-67
Aluminium-Halterung
Einfach und schnell montiert
Für Geländer-, Brüstung- und Wandbefestigung
Neigung eistellbar: 0°, -10°, -20°, -30°
Überwachuns-App
18 verschiedene Sprachen
Anzeige der erzeugten Energie
Historische Daten
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0% MwSt
0% MwSt Hinweise zu Lieferungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG ab 01.01.2023 mit Nullsteuersatz
Der Deutsche Bundestag hat am 02.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16.12.2022 zugestimmt. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 01.01.2023 auf 0% bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen. Die Anwendung des Nullsteuersatzes kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Sie können nun bei uns einen Kauf mit dem neu eingeführten Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG ab 01.01.2023 durchführen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen:
Die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Wichtiger Hinweis:
Die Absenkung des Steuersatzes auf 0 % gilt nur für die Leistungen gegenüber dem Betreiber der Photovoltaikanlage, die nicht größer als 30 kW Peak ist und in Deutschland im Marktstammdatenregister gemeldet ist/wird. Die Lieferungen an Installateure, Händler oder an Personen, die nicht Betreiber der Photovoltaikanlage sind/werden, unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz. Dies gilt auch für Inselanlagen oder mobile Anwendungen. Artikel, die nicht nach der neuen Gesetzgebung dem Nullsteuersatz unterliegen, werden mit dem gewohnten Steuersatz versteuert. Sendungen ins Ausland unterliegen der dort gültigen MwSt. Wir behalten uns vor, bei zweifelhaften/falschen Angaben die Belieferung zu verweigern oder die fälligen Steuern einzufordern.